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Baumfällarbeiten

Die Baumfällarbeiten im Bereich des Baufelds 1 beginnen am Donnerstag, den 8. Oktober und dauern ca. eine Woche.
Die Arbeiten finden im gekennzeichneten grün umrandeten Bereich statt.

Eine Fällgenehmigung zum Roden der Gehölzen im Baufeld 1 wurde durch das Bezirksamt Hamburg-Nord erteilt. Unabhängig hiervon wurde der Gehölzbestand am 1. Oktober auf Vorkommen artenschutzrechtlich geschützter Tierarten untersucht. Eine Eignung der Gehölze als Quartier für Fledermäuse wurde ausgeschlossen sowie auch das Vorkommen weiterer nach Anhang IV der FFH – Richtlinie (FloraFaunaHabitat-Richtlinie) geschützte Arten. Darüber hinaus wurde zur Sicherheit auch nach besetzten Vogelnestern gesucht, obwohl die Brutzeit als beendet gilt und die Fällungen innerhalb des für Brutvögel konfliktfreien Zeitraums vom 01.10. bis 28.02 stattfinden.
Die Untersuchung hat ergeben, dass bei Fällung der Bäume bzw. Rodung der Gehölze innerhalb des Zeitraums vom 1. Oktober – 28.Februar die artenschutzrechtlichen Verbote des § 44 Bundesnaturschutzgesetz nicht betroffen sind.

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